Nutzungsbedingungen VR EasySpeech
Verlag Dashöfer GmbH
Barmbeker Str. 4a
22303 Hamburg
(nachfolgend „Dashöfer“ genannt)
Vorbemerkung
VR EasySpeech ist eine Softwarelösung der Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. VR EasySpeech unterstützt den Nutzer bei der Weiterbildung der Vortragsfähigkeiten und -qualitäten. VR EasySpeech funktioniert als reine Audiolösung (EasySpeech Audio), nutzbar mit einem marktüblichen Headset, oder zusammen mit Visualisierungen, die mit einer zugelassenen Virtual-Reality-Brille (Brille (im Folgenden: VR-Brille) erzeugt werden (VR EasySpeech) auf der die VR EasySpeech Software installiert wird. VR EasySpeech verbindet bei dieser Version die Technologien Virtual Reality und Künstliche Intelligenz. VR EasySpeech kann eingesprochene Vorträge transkribieren und anschließend hinsichtlich verschiedener Faktoren für den Nutzer auswerten. Die Auswertungen von eingesprochenen Vorträgen sind über einen Online-Zugang für den Nutzer zugänglich. Online können auch Online Trainings absolviert werden oder es werden hierzu eigene Vorträge des Nutzers per Upload gespeichert und verfügbar gemacht. Insgesamtwerden die online verfügbar gemachten Dienstleistungen zu VR EasySpeech als „EasySpeech Services“bezeichnet.
Eine Nutzung der EasySpeech Software („VR EasySpeech App“) und der EasySpeech Services setzt denErwerb einer entsprechenden Lizenzberechtigung voraus, die nach Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen in Form der Single-User-Lizenz die Nutzung des Erwerbers ermöglicht. DieMulti-User-Lizenz ermöglicht neben der eigenen Nutzung des Erwerbers die Einladung weiterer Nutzer,wobei alle Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen. Mit der Akzeptanz wird die Nutzungder EasySpeech Software entsprechend den Festlegungen der erworbenen Lizenzberechtigung lizenziert und es kommt ein Nutzungsvertrag mit dem Nutzer zustande.
Nutzer im Sinne dieser Bedingungen sind damit Personen, die die Leistungen von Dashöfer über VR EasySpeech im Rahmen einer lizenzierten Nutzung in Anspruch nehmen. Nutzer können dabei die Inhaber der Lizenz sein oder – im Fall von Multi-User-Lizenzen – solche Personen, die auf Einladung der jeweiligen Lizenzinhaber der Multi-User-Lizenz die Leistungen in Anspruch nehmen.
Neben der beschriebenen Hardware (ggf. Headset oder VR-Brille) ist während der gesamten Nutzung eine stabile Internetverbindung zwingend erforderlich und ein Gerät mit einem gängigen Internetbrowser, mit dem der Nutzer den Zugang zu den Services und ggf. die Verbindung mit der eingesetzten Hardware herstellen kann. Details hierzu ergeben sich aus den Empfehlungen von Dashöfer zu den Anforderungen an den Betrieb von EasySpeech auf der Internetseite training-vr.de.
1. Regelungsgegenstand, Vertragspartner
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Regelung des Umfangs der Nutzungsmöglichkeiten der „VR EasySpeech App" inklusive der EasySpeech Services.
Dashöfer ist der Hersteller der VR EasySpeech Lösung (VR EasySpeech App) und der Anbieter der EasySpeech Services. Dashöfer ist hingegen nicht Hersteller der gegebenenfalls mitgelieferten VR-Brillen oder sonstiger Hardware. Diese werden jeweils von Dritten hergestellt und unterliegen den jeweiligen Herstellerverantwortungen und Markenrechten der Inhaber. Vertragspartner im Rechtsverhältnis zum Erwerb der Lizenzberechtigungen und zu den Vereinbarungen bezüglich der VR-Brillen ist allein der jeweilige Verkäufer der Lizenzberechtigungen und der VR-Brillen oder sonstiger Hardware. Im Rahmen der VR EasySpeech Services können Leistungen verwendet werden, die geistiges Eigentum Dritter darstellen und für die Dashöfer die entsprechenden Nutzungsrechte im Rahmen der Erbringung der EasySpeech Services erworben hat.
2. Lizenzen
Der Umfang der Nutzungsmöglichkeiten der VR EasySpeech App und der EasySpeech Services für den Nutzer hängt von den erworbenen Rechten ab, die über Lizenzen vermittelt werden. Lizenzberechtigungen können von Dashöfer oder über Dritte bezogen werden. Für die zeitlich beschränkten Lizenzen können Anschlusslizenzberechtigungen mit neuen Laufzeiten zu den dann jeweils gültigen Nutzungsbedingungen erworben werden.
Die Lizenzberechtigungen zu VR EasySpeech werden grundsätzlich zusammen mit der entsprechenden Anzahl von VR-Brillen veräußert („VR-Bundle“). Die nach Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung erworbene Lizenz ist auf die jeweils gelieferten VR-Brillen beschränkt und erstreckt sich auf ggf. vom Anbieter des Bundles als Vertragspartner im Austausch fürdefekte VR-Brillen gestellte Ersatzbrillen. Die Lizenz zu VR EasySpeech Audio kann grundsätzlich ohne Hardware erworben werden. Die Auswertungsmöglichkeiten innerhalb der Nutzungszeit können bei VR EasySpeech Audio zeitlich beschränkt sein (z.B. in Form einer begrenzten Anzahl von Auswertungsstunden innerhalb des lizenzierten Zeitraums).
Unabhängig davon erlaubt eine einzelne Lizenz immer nur die Nutzung der VR EasySpeech App auf einer VR-Brille bzw. die Nutzung der EasySpeech Services für einen Nutzer für die eingeräumte Nutzungszeit und den räumlichen Bereich, auf den sich die Nutzungseinräumung bezieht. Die Erweiterung der Nutzung auf weitere VR-Brillen oder Nutzer oder der Dauer der Nutzung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer über Anschlusslizenzen bleibt unberührt.
Die EasySpeech App wird grundsätzlich auf einer entsprechenden VR-Brille vorinstalliert bereitgestellt. Dashöfer kann auch Bereitstellungsmodelle vorsehen, die einen gesondertenErwerb der VR-Brille ermöglicht. In diesen Fällen vermittelt Dashöfer die Möglichkeit der Installation der EasySpeech App gesondert. Die Dauer der Lizenz ist immer zeitlich beschränkt. Je nach vertraglicher Ausgestaltung wird die jeweilige VR-Brille für diese zeitliche Dauer zur Verfügung gestellt und ist zurückzugewähren (Mietmodelle) oder geht in das Eigentum des Erwerbers über. Die Details bestimmen sich allein nach dem Vertrag mit dem Verkäufer der VR-Brille.
Die Möglichkeit der Nutzung über die erworbenen Lizenzen unterscheiden sich nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen, der Art der Lizenz, der Dauer der Lizenz und ggf. weiterer Nutzungsbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Audioauswertungszeit).
Single-User-Lizenz: Diese Lizenz berechtigt bei VR EasySpeech einen einzelnen Nutzer die VR EasySpeech App auf einer VR-Brille zu nutzen und die EasySpeech Services für diese eine Person in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Lizenz zu VR EasySpeech Audio können die EasySpeech Services ebenfalls nur für eine Person in Anspruch genommen werden. Mehrere Single-User-Lizenzen können nicht unter einem einheitlichen Account verwaltet werden.
Multi-User-Lizenz: Diese Lizenz berechtigt einen Nutzer (Account-Inhaber), einen Account mit einer dem erworbenen Lizenzumfang entsprechenden Anzahl von weiteren Nutzern zu teilen, die dortigen Leistungen in Anspruch zu nehmen und diese Nutzer und deren Trainings und Vorträge in diesem Account zu verwalten.
Jede Lizenz kann über eine Anschlusslizenz in zeitlicher Hinsicht verlängert werden. Wird im Rahmen einer Verlängerung von VR EasySpeech eine VR-Brille gestellt, so bezieht sich die Anschlusslizenz auf diese VR-Brille. Es gilt im Übrigen Ziffer 2.3.
3. Vertragsgemäßer Gebrauch, Voraussetzungen, Registrierung
VR EasySpeech dient dem Nutzer als Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung seiner Fähigkeiten in Bezug auf das Präsentieren von Inhalten. Ein Erfolg im Sinne der Verbesserung der Fähigkeiten des Nutzers kann damit nicht gewährleistet werden.
Voraussetzung für die Nutzung der Services ist unter anderem eine stabile Internetverbindung am jeweiligen Nutzerstandort bzw. an jeder Nutzerposition während der Nutzung und Auswertung. Diese Verbindungen können nicht durch Dashöfer bereitgestellt oder gewährleistet werden. Zur Nutzung der App im Rahmen von VR EasySpeech wird eine seitens Dashöfer freigegebene Virtual-Reality-Brille benötigt. Die VR-Brille wird grundsätzlich im Bundle mit der Lizenzberechtigung mit vorinstallierter Software vom jeweiligen Vertragspartner des Nutzers bereitgestellt. Die für den jeweiligen Softwarestand und ggf. Updates freigegebenen Brillenmodelle sowie weitere Details zu den Anforderungen an die Nutzung derLeistungen gibt Dashöfer auf ihrer Webseite training-vr.de bekannt.
Die Leistungen zu VR EasySpeech werden von Dashöfer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Dashöfer wird sich bemühen, die Leistungen möglichst konstant verfügbar zuhalten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange bei Dashöfer oder den eingesetzten Dienstleistern sowie Ereignisse, die nicht von Dashöfer beeinflusst werden können, (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, sonstige Fälle höherer Gewalt oder Verschulden Dritten sowie entsprechende Beeinträchtigungen bei eingesetzten Dienstleistern etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung der Dienste von Dashöfer führen. Über Unterbrechungen durch geplante Wartungsarbeiten wird Dashöfer nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.
Dashöfer ist nicht für die Anbindung des Kunden an das Internet, die Einrichtung und Aufrechterhaltung der Netzverbindung, die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software sowie für Inhalte, die auf Veranlassung oder durch den Kunden in die App integriert werden, verantwortlich.
Die Nutzung der Leistungen zu VR EasySpeech kann nur nach einer Registrierung erfolgen. Wenn der Nutzer die Lizenzberechtigung bei einem Dritten bezogen hat, tauscht Dashöfer mit demVertragspartner des Nutzers Daten aus (Vorregistrierungsdaten), die zusammen mit den beider Registrierung erhobenen Daten für eine Personalisierung und Legitimationsprüfung genutzt werden. Die Kommunikation von Dashöfer mit den Inhabern der Lizenzberechtigungen und den weiteren Nutzern erfolgt über die bei dem Erwerb der Lizenzberechtigung oder bei derRegistrierung angegebenen Kontaktdaten per E-Mail. Weitere Details hierzu enthalten die Datenschutzbestimmungen. Die EasySpeech Services werden online zur Verfügung gestellt und über einen passwortgeschützten Account zugänglich gemacht. Die entsprechende Internet-Adresse für die Registrierung und den Login wird bei dem Vertragsabschluss zum Erwerb der Lizenzberechtigung vermittelt. Die Zugangsdaten für den Erstzugang erhält der Nutzer zusammen mit der VR-Brille (VR EasySpeech) bzw. mit dem Erwerb derLizenzberechtigung (VR EasySpeech Audio).
4. Rechte und Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber Dashöfer,
die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben;
keine Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen oder in Programme und/oder Services, die von Dashöfer betrieben werden, unberechtigt einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Dashöfer unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern;
Daten, die über andere Wege als über die App an Dashöfer übertragen werden, vor der Übermittlung auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;
Inhalte, wie zum Beispiel eine für den Vortrag benötigte Präsentation (PDF/PPTX) selbst online einzugeben (Upload); vertrauliche Informationen in der Präsentationen sollten nicht hochgeladen werden;
im Rahmen der Nutzung der App, insbesondere im Rahmen der Einspeisung bzw. zur Verfügungsstellung der Inhalte, alle einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich des Urheberrechts, Markenrechts, Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts und des Datenschutzrechts, zu beachten und Rechte Dritter zu wahren. Insbesondere wird der Nutzer bei der oder für die Nutzung der App keine rechtswidrigen, strafbewehrten, rassistischen, diskriminierenden, hetzerischen oder anderweitig verachtenswerte Inhalte und Werke nutzen und/oder einpflegen. Der Inhaber einer Multi-User-Lizenz haftet für Handlungen der Nutzer, soweit diese von ihm zur Nutzung autorisiert wurden oder der Nutzer aufgrund eines Verstoßes des Inhabers der Multi-User-Lizenz gegen die vertraglichen Pflichten Zugang zu denLeistungen erhalten hat;
die für die App verwendete Software nicht zu verändern, zur Erstellung weiterer Werke verwenden, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder versuchen, an den Quellcode der Software zu gelangen, wenn Dashöfer dies nicht ausdrücklich in Schriftform erlaubt hat oder es gesetzlich zulässig ist;
keine Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der App vorzunehmen oder sonst den Geschäftsbetrieb von Dashöfer durch Handlungen zu beeinträchtigen, wie beispielsweise das massenhafte Versenden von Nachrichten (Spam), Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, der Einsatz oder das Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern oder den Einsatz von Techniken, die Beschränkungen des Umfangs der Nutzung der Leistungen umgehen oder die Systeme von Dashöfer bzw. der von Dashöfer eingesetzten Dienstleister übermäßig beanspruchen.
5. Rechteeinräumung durch den Nutzer, Freistellung, Garantie für Inhalte des Kunden
Der Nutzer räumt Dashöfer an im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Inhalten und Werken, beispielsweise Sprachaufnahmen, Texte, Logos, Fotos, Videos und Grafiken, ein einfaches, nicht-ausschließliches, ein zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränktes, örtlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte im Rahmen des Vertragszweckes zu nutzen, insbesondere sie auf beliebige Datenträger zu Vertragszwecken zu vervielfältigen, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen, sowie eventuell in den bereitgestellten Inhalten enthaltene geschützte Marken-, Namens- und Titelrechte zur Erbringung der geschuldeten Leistungen zu verwenden.
Dashöfer ist berechtigt, die vom Nutzer verwendeten Werke und Inhalte für die Nutzung im Rahmen der App insoweit zu bearbeiten, als dies für eine ordnungsgemäße Auslieferung der Leistungen zweckmäßig ist, insbesondere Abmessungen zu verändern, Datenformate zu konvertieren oder Dateien angemessen zu komprimieren oder solche Bearbeitungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
Der Nutzer garantiert gegenüber Dashöfer, über die erforderlichen Nutzungsrechte an den unter Ziff. 5.1 und 5.2 lizenzierten Werken und Inhalten zu verfügen und für eine Rechtseinräumung gegenüber Dashöfer berechtigt zu sein.
Der Nutzer stellt Dashöfer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer vom Nutzer zu vertretenen Verletzung von Rechten durch die Verwendung urheberrechtlich geschützterWerke im Rahmen der Nutzung von Dashöfer Leistungen oder durch von ihm zu vertretende rechtswidrige Verwendung der App gegenüber Dashöfer geltend gemacht werden, einschließlich aller Ansprüche, die Dritte gegenüber Erfüllungsgehilfen von Dashöfer geltend machen und von denen Dashöfer ihre Vertragspartner ihrerseits freigestellt hat. Dies beinhaltet insbesondere alle Dashöfer in diesem Zusammenhang behördlich und/oder gerichtlich auferlegten Kosten, der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung und rechtskräftig festgestellte Schadensersatzpflichten.
Dashöfer wird den Nutzer über geltend gemachte Ansprüche Dritter zu vom Nutzer zu verantwortende Inhalte informieren, sämtliche für die Verteidigung erforderlichen Informationen und Dokumente auf Anfrage zur Verfügung stellen, die Verteidigung entweder dem Nutzer überlassen oder sie im Einvernehmen mit diesem vornehmen und wird die geltend gemachten Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Nutzer weder unstreitig stellen noch anerkennen.
6. Lizenz, Zugang, Speicherdauer
Dashöfer räumt dem Nutzer ab dem Vertragsschluss zur Lizenzberechtigung (Erhalt der Rechnung) für die Laufzeit der erworbenen Lizenzberechtigung bzw. einer Anschlusslizenz das nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht (Lizenz) ein, die App zu nutzen. Die Beschränkungen zum Umfang der Nutzung (Anzahl der nutzbaren Brillen oder unterschiedlicher Mitnutzer, geografische Beschränkungen etc.) ergeben sich aus der erworbenen Lizenzberechtigung.
Der Nutzer erhält im Rahmen einer Single-User-Lizenz mit der Registrierung das Recht, die EasySpeech Services in Anspruch zu nehmen. Die Dauer der Inanspruchnahme der EasySpeech Services entspricht der Laufzeit der erworbenen Lizenzberechtigung bzw. der Anschlusslizenz. Die Lizenz kann weitere Beschränkungen enthalten (z.B. die Beschränkung der Audioauswertungszeit).
Der Zugang zu den gespeicherten Inhalten und Auswertungen ist nach Auslaufen oder sonstiger Beendigung der Lizenz nicht mehr möglich. Dashöfer ist berechtigt, nach Ende derLizenz den Zugang zu schließen und nach Absendung einer Mitteilung an die angegebenen E-Mail-Adressen der betroffenen Nutzer hierzu verpflichtet, die im Account befindlichen Inhalte, insbesondere die Uploads und Auswertungen endgültig zu löschen. Dies betrifft im Fall der Beendigung einer Multi-User-Lizenz auch die Inhalte der weiteren Nutzer hierzu.
Die Möglichkeit vorzeitiger Löschungen, die aus anderen Rechtsgründen erfolgen, etwa bei der Verletzung von Rechten Dritter durch Inhalte, die der Nutzer eingestellt hat, bleibt unberührt. Dashöfer wird den Nutzer bei solchen Löschungen – soweit möglich – zuvor, ansonsten unverzüglich nach der Löschung benachrichtigen.
7. Haftung
Dashöfer haftet gegenüber dem Nutzer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Dashöfer bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.
Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziff. 7.2 ist auf den im Zeitpunkt der Einräumung des Rechtes nach Ziffer 6 typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Dashöfer entsprechend.
Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Dashöfer wird die personenbezogenen Daten der Nutzer sowie die eingestellten Inhalte und Auswertungen vertraulich behandeln. Sie werden Mitarbeitern und zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, wie dies für die Zwecke der Vertragserfüllung und der Verbesserung der Leistungen und Angebote notwendig ist.
Details zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergeben sich aus den Datenschutzbestimmungen.
Ausnahmen zur vertraulichen Behandlung ergeben sich nur für solche Informationen, (i) die öffentlich zugänglich sind, oder (ii) die von einem berechtigten Dritten offenbart wurden, oder (iii) die nach gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsakten von Behörden und/oder Gerichten offengelegt werden müssen, oder (iv) die solchen Personen offenbart werden, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, wenn die Offenbarung gegenüber diesen Personen berechtigten Interessen von Dashöfer dient.
Dashöfer ist zudem berechtigt, die vertraulichen Informationen im Rahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung zu offenbaren, soweit dies hierfür notwendig ist.
9. Vertragsdauer, Kündigung
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Dauer der Leistungserbringung durch Dashöfer gegenüber dem Nutzer.
Der Nutzer kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ohne Angabe von Gründen kündigen, mit der Folge, dass ihm insbesondere die mit diesen Nutzungsbedingungen gewährten Nutzungsrechte nicht mehr zustehen und Dashöfer den Account schließen und die Inhalte löschen kann, wie in Ziffer 6.3. geregelt.
Dashöfer kann die Bereitstellung ihrer Leistungen gegenüber einem Nutzer aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der jeweils anderen Partei, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund für Dashöfer liegt insbesondere vor, wenn
1. der Nutzer vertragswidrig den Betrieb bzw. die Aufrechterhaltung des Services nicht nur unerheblich beeinträchtigt
2. der Nutzer den gestatteten Nutzungsumfang erheblich überschreitet, insbesondere die Nutzung der Anwendung unberechtigten Personen bzw. Dritten ermöglicht und/oder duldet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn
1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,
2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
Eine Erstattungspflicht von Dashöfer für nicht genutzte Lizenzzeiträume wird allein durch eine Kündigung nicht begründet. Eine eventuelle Erstattungspflicht und sonstige vertragliche Ansprüche zum Erwerb der Lizenzberechtigung und der hierzu gezahlten Vergütung bestehen und richten sich allein nach dem jeweils geltenden Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien, die den Vertrag zum Erwerb der Lizenzberechtigung abgeschlossen haben und den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
10. Sicherungsmaßnahmen
Bei Vorliegen von Umständen, die Dashöfer zu einer Kündigung berechtigen, kann Dashöfer die Zugangsberechtigung des Nutzers widerrufen und den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren.
Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann Dashöfer nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten. Ein ggf. bestehender Vergütungsanspruch von Dashöfer bleibt von vorstehenden Maßnahmen unberührt.
11. Änderungsvorbehalt
Dashöfer ist jederzeit berechtigt, Aufbau, Inhalte und Abläufe der EasySpeech Services und der VR EasySpeech App zu verändern und/oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung der angebotenen Leistungen nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird und die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Dashöfer dem Nutzer zumutbar ist. Dashöfer ist nach angemessener Ankündigung gem. Ziffer11.3. berechtigt, ihre Leistungen auch unter einem anderen Namen zu erbringen und hierzu eine entsprechende andere Bezeichnung für die Leistungen sowie eine entsprechende Domain zu wählen.
Dashöfer behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen an künftig veränderte Bedingungen anzupassen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von Dashöfer für den Nutzer zumutbar ist. Dies gilt bei Veränderungen oder für Ergänzungen von Leistungsbestandteilen. Der Änderungsvorbehalt erstreckt sich auch auf solche Änderungen, die zwingend gesetzlich geboten sind oder zu denen Dashöfer durch behördliche oder gerichtliche Vorgaben verpflichtet ist. Bei diesen Änderungen und Ergänzungen werden die Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigt
Im Fall einer Änderung erhält der Nutzer innerhalb einer im Hinblick auf Art und Umfang der geplanten Änderungen und deren Folgen für den Nutzer (ggf. notwendige technische odergeschäftliche Anpassungen) angemessenen und verhältnismäßigen Frist vor der Umsetzung die vorgeschlagenen Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt (Änderungsmitteilung). Die Frist (Änderungsfrist) beträgt mindestens 15 Tage. Die Frist, die für den konkreten Änderungsfall gilt, teilt Dashöfer in der Änderungsmitteilung mit. Diese Mindestfrist gilt in den Fällen, die zwingend eine kürzere Umsetzung erfordern (z.B. gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtungen) oder zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr (z.B. Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken), nicht.
Der Nutzer hat das Recht, den Nutzungsvertrag mit Dashöfer gem. Ziffer 9 zu kündigen. Ziffer 9.6 gilt mit der Ergänzung, dass Ansprüche bei Kündigungen, die auf den ausgeübten Änderungsvorbehalt gestützt sind, dem Grunde nach nur erwachsen können, wenn die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Dashöfer für den Nutzer nicht zumutbar sind.
Der Nutzer kann auf die Einhaltung der Änderungsfrist durch eine schriftliche Erklärung oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung verzichten. Erfolgt keine bzw. keine fristgerechte Kündigung, so gelten die vorgeschlagenen Änderungen als durch den Nutzer angenommen. Dashöfer wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Änderungsfrist, das Kündigungsrecht des Nutzers und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl schließt ein, dass dem Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem der Staaten der EU oder der Schweiz der gewährte Schutz, der sich durch zwingende Bestimmungen des Rechts dieses Staates ergibt, nicht entzogen wird.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Geschäftssitz von Dashöfer vereinbart. Dashöfer ist in diesem Fall auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt von vorstehender Regelung unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.