Nutzungsbedingungen VR EasySpeech
Verlag Dashöfer GmbH
Barmbeker Str. 4a
22303 Hamburg
(nachfolgend „Dashöfer“ genannt)
Vorbemerkung
EasySpeech ist eine Softwarelösung der Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. EasySpeech unterstütztden Nutzer bei der Weiterbildung der Vortragsfähigkeiten und -qualitäten. EasySpeech funktioniert alsreine Audiolösung (EasySpeech Audio), nutzbar mit einem marktüblichen Headset, oder zusammen mitVisualisierungen, die mit einer zugelassenen Virtual-Reality-Brille (Brille (im Folgenden: VR-Brille)erzeugt werden (EasySpeech VR) auf der die EasySpeech Software installiert wird. EasySpeechverbindet bei dieser Version die Technologien Virtual Reality und Künstliche Intelligenz. EasySpeechkann eingesprochene Vorträge transkribieren und anschließend hinsichtlich verschiedener Faktoren fürden Nutzer auswerten. Die Auswertungen von eingesprochenen Vorträgen sind über einen Online-Zugang für den Nutzer zugänglich. Online können auch Online Trainings absolviert werden oder eswerden hierzu eigene Vorträge des Nutzers per Upload gespeichert und verfügbar gemacht. Insgesamtwerden die online verfügbar gemachten Dienstleistungen zu EasySpeech als „EasySpeech Services“bezeichnet.
Eine Nutzung der EasySpeech Software („EasySpeech App“) und der EasySpeech Services setzt denErwerb einer entsprechenden Lizenzberechtigung voraus, die nach Akzeptanz dieserNutzungsbedingungen in Form der Single-User-Lizenz die Nutzung des Erwerbers ermöglicht. DieMulti-User-Lizenz ermöglicht neben der eigenen Nutzung des Erwerbers die Einladung weiterer Nutzer,wobei alle Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen. Mit der Akzeptanz wird die Nutzungder EasySpeech Software entsprechend den Festlegungen der erworbenen Lizenzberechtigunglizenziert und es kommt ein Nutzungsvertrag mit dem Nutzer zustande.
Nutzer im Sinne dieser Bedingungen sind damit Personen, die die Leistungen von Dashöfer über EasySpeech im Rahmen einer lizenzierten Nutzung in Anspruch nehmen. Nutzer können dabei die Inhaber der Lizenz sein oder – im Fall von Multi-User-Lizenzen – solche Personen, die auf Einladung der jeweiligen Lizenzinhaber der Multi-User-Lizenz die Leistungen in Anspruch nehmen.
Neben der beschriebenen Hardware (ggf. Headset oder VR-Brille) ist während der gesamten Nutzung eine stabile Internetverbindung zwingend erforderlich und ein Gerät mit einem gängigen Internetbrowser, mit dem der Nutzer den Zugang zu den Services und ggf. die Verbindung mit der eingesetzten Hardware herstellen kann. Details hierzu ergeben sich aus den Empfehlungen von Dashöfer zu den Anforderungen an den Betrieb von EasySpeach auf der Internetseite training-vr.de.
1. Regelungsgegenstand, Vertragspartner
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Regelung des Umfangs der Nutzungsmöglichkeiten der „EasySpeech App" inklusive der EasySpeech Services.
Dashöfer ist der Hersteller der EasySpeech Lösung (EasySpeech App) und der Anbieter derEasySpeech Services. Dashöfer ist hingegen nicht Hersteller der gegebenenfallsmitgelieferten VR-Brillen oder sonstiger Hardware. Diese werden jeweils von Dritten hergestelltund unterliegen den jeweiligen Herstellerverantwortungen und Markenrechten der Inhaber.Vertragspartner im Rechtsverhältnis zum Erwerb der Lizenzberechtigungen und zu denVereinbarungen bezüglich der VR-Brillen ist allein der jeweilige Verkäufer derLizenzberechtigungen und der VR-Brillen oder sonstiger Hardware. Im Rahmen derEasySpeech Services können Leistungen verwendet werden, die geistiges Eigentum Dritterdarstellen und für die Dashöfer die entsprechenden Nutzungsrechte im Rahmen derErbringung der EasySpeech Services erworben hat.
2. Lizenzen
Der Umfang der Nutzungsmöglichkeiten der EasySpeech App und der EasySpeech Services für den Nutzer hängt von den erworbenen Rechten ab, die über Lizenzen vermittelt werden. Lizenzberechtigungen können von Dashöfer oder über Dritte bezogen werden. Für die zeitlich beschränkten Lizenzen können Anschlusslizenzberechtigungen mit neuen Laufzeiten zu den dann jeweils gültigen Nutzungsbedingungen erworben werden.
Die Lizenzberechtigungen zu EasySpeech VR werden grundsätzlich zusammen mit derentsprechenden Anzahl von VR-Brillen veräußert („VR-Bundle“). Die nach Abschluss dieserNutzungsvereinbarung erworbene Lizenz ist auf die jeweils gelieferten VR-Brillen beschränktund erstreckt sich auf ggf. vom Anbieter des Bundles als Vertragspartner im Austausch fürdefekte VR-Brillen gestellte Ersatzbrillen. Die Lizenz zu EasySpeach Audio kann grundsätzlichohne Hardware erworben werden. Die Auswertungsmöglichkeiten innerhalb der Nutzungszeitkönnen bei EasySpeach Audio zeitlich beschränkt sein (z.B. in Form einer begrenzten Anzahlvon Auswertungsstunden innerhalb des lizenzierten Zeitraums).
Unabhängig davon erlaubt eine einzelne Lizenz immer nur die Nutzung der EasySpeech App auf einer VR-Brille bzw. die Nutzung der EasySpeech Services für einen Nutzer für die eingeräumte Nutzungszeit und den räumlichen Bereich, auf den sich die Nutzungseinräumung bezieht. Die Erweiterung der Nutzung auf weitere VR-Brillen oder Nutzer oder der Dauer der Nutzung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer über Anschlusslizenzen bleibt unberührt.
Die EasySpeach App wird grundsätzlich auf einer entsprechenden VR-Brille vorinstalliertbereitgestellt. Dashöfer kann auch Bereitstellungsmodelle vorsehen, die einen gesondertenErwerb der VR-Brille ermöglicht. In diesen Fällen vermittelt Dashöfer die Möglichkeit derInstallation der EasySpeach App gesondert. Die Dauer der Lizenz ist immer zeitlichbeschränkt. Je nach vertraglicher Ausgestaltung wird die jeweilige VR-Brille für diese zeitlicheDauer zur Verfügung gestellt und ist zurückzugewähren (Mietmodelle) oder geht in dasEigentum des Erwerbers über. Die Details bestimmen sich allein nach dem Vertrag mit demVerkäufer der VR-Brille.
Die Möglichkeit der Nutzung über die erworbenen Lizenzen unterscheiden sich nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen, der Art der Lizenz,der Dauer der Lizenz und ggf. weiterer Nutzungsbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Audioauswertungszeit).
Single-User-Lizenz: Diese Lizenz berechtigt bei EasySpeach VR einen einzelnen Nutzer die EasySpeech App auf einer VR-Brille zu nutzen und die EasySpeech Services für diese eine Person in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Lizenz zu EasySpeach Audio können die EasySpeech Services ebenfalls nur für eine Person in Anspruch genommen werden. Mehrere Single-User-Lizenzen können nicht unter einem einheitlichen Account verwaltet werden.
Multi-User-Lizenz: Diese Lizenz berechtigt einen Nutzer (Account-Inhaber), einen Account mit einer dem erworbenen Lizenzumfang entsprechenden Anzahl von weiteren Nutzern zu teilen, die dortigen Leistungen in Anspruch zu nehmen und diese Nutzer und deren Trainings und Vorträge in diesem Account zu verwalten.
Jede Lizenz kann über eine Anschlusslizenz in zeitlicher Hinsicht verlängert werden. Wird im Rahmen einer Verlängerung von EasySpeach VR eine VR-Brille gestellt, so bezieht sich die Anschlusslizenz auf diese VR-Brille. Es gilt im Übrigen Ziffer 2.3.
3. Vertragsgemäßer Gebrauch, Voraussetzungen, Registrierung
EasySpeech dient dem Nutzer als Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung seiner Fähigkeiten in Bezug auf das Präsentieren von Inhalten. Ein Erfolg im Sinne der Verbesserung der Fähigkeiten des Nutzers kann damit nicht gewährleistet werden.
Voraussetzung für die Nutzung der Services ist unter anderem eine stabile Internetverbindungam jeweiligen Nutzerstandort bzw. an jeder Nutzerposition während der Nutzung undAuswertung. Diese Verbindungen können nicht durch Dashöfer bereitgestellt odergewährleistet werden. Zur Nutzung der App im Rahmen von EasySpeach VR wird eine seitensDashöfer freigegebene Virtual-Reality-Brille benötigt. Die VR-Brille wird grundsätzlich imBundle mit der Lizenzberechtigung mit vorinstallierter Software vom jeweiligen Vertragspartnerdes Nutzers bereitgestellt. Die für den jeweiligen Softwarestand und ggf. Updatesfreigegebenen Brillenmodelle sowie weitere Details zu den Anforderungen an die Nutzung derLeistungen gibt Dashöfer auf ihrer Webseite training-vr.de bekannt.
Die Leistungen zu EasySpeech werden von Dashöfer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeitangeboten. Dashöfer wird sich bemühen, die Leistungen möglichst konstant verfügbar zuhalten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange bei Dashöfer oder deneingesetzten Dienstleistern sowie Ereignisse, die nicht von Dashöfer beeinflusst werdenkönnen, (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, sonstige Fällehöherer Gewalt oder Verschulden Dritten sowie entsprechende Beeinträchtigungen beieingesetzten Dienstleistern etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegungder Dienste von Dashöfer führen. Über Unterbrechungen durch geplante Wartungsarbeitenwird Dashöfer nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.
Dashöfer ist nicht für die Anbindung des Kunden an das Internet, die Einrichtung und Aufrechterhaltung der Netzverbindung, die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software sowie für Inhalte, die auf Veranlassung oder durch den Kunden in die App integriert werden, verantwortlich.
Die Nutzung der Leistungen zu EasySpeech kann nur nach einer Registrierung erfolgen. Wennder Nutzer die Lizenzberechtigung bei einem Dritten bezogen hat, tauscht Dashöfer mit demVertragspartner des Nutzers Daten aus (Vorregistrierungsdaten), die zusammen mit den beider Registrierung erhobenen Daten für eine Personalisierung und Legitimationsprüfunggenutzt werden. Die Kommunikation von Dashöfer mit den Inhabern der Lizenzberechtigungenund den weiteren Nutzern erfolgt über die bei dem Erwerb der Lizenzberechtigung oder bei derRegistrierung angegebenen Kontaktdaten per E-Mail. Weitere Details hierzu enthalten dieDatenschutzbestimmungen. Die EasySpeech Services werden online zur Verfügung gestelltund über einen passwortgeschützten Account zugänglich gemacht. Die entsprechendeInternet-Adresse für die Registrierung und den Login wird bei dem Vertragsabschluss zumErwerb der Lizenzberechtigung vermittelt. Die Zugangsdaten für den Erstzugang erhält derNutzer zusammen mit der VR-Brille (EasySpeach VR) bzw. mit dem Erwerb derLizenzberechtigung (EasySpeach Audio).
4. Rechte und Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber Dashöfer,
die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben;
keine Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen oder in Programme und/oder Services, die von Dashöfer betrieben werden, unberechtigt einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Dashöfer unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern;
Daten, die über andere Wege als über die App an Dashöfer übertragen werden, vor der Übermittlung auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;
Inhalte, wie zum Beispiel eine für den Vortrag benötigte Präsentation (PDF/PPTX) selbst online einzugeben (Upload); vertrauliche Informationen in der Präsentationen sollten nicht hochgeladen werden;
im Rahmen der Nutzung der App, insbesondere im Rahmen der Einspeisung bzw. zurVerfügungsstellung der Inhalte, alle einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere imBereich des Urheberrechts, Markenrechts, Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts und desDatenschutzrechts, zu beachten und Rechte Dritter zu wahren. Insbesondere wird der Nutzerbei der oder für die Nutzung der App keine rechtswidrigen, strafbewehrten, rassistischen,diskriminierenden, hetzerischen oder anderweitig verachtenswerte Inhalte und Werke nutzenund/oder einpflegen. Der Inhaber einer Multi-User-Lizenz haftet für Handlungen der Nutzer,soweit diese von ihm zur Nutzung autorisiert wurden oder der Nutzer aufgrund eines Verstoßesdes Inhabers der Multi-User-Lizenz gegen die vertraglichen Pflichten Zugang zu denLeistungen erhalten hat;
die für die App verwendete Software nicht zu verändern, zur Erstellung weiterer Werke verwenden, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder versuchen, an den Quellcode der Software zu gelangen, wenn Dashöfer dies nicht ausdrücklich in Schriftform erlaubt hat oder es gesetzlich zulässig ist;
keine Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der App vorzunehmen oder sonst denGeschäftsbetrieb von Dashöfer durch Handlungen zu beeinträchtigen, wie beispielsweise dasmassenhafte Versenden von Nachrichten (Spam), Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken,der Einsatz oder das Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern oder den Einsatzvon Techniken, die Beschränkungen des Umfangs der Nutzung der Leistungen umgehen oderdie Systeme von Dashöfer bzw. der von Dashöfer eingesetzten Dienstleister übermäßigbeanspruchen.
5. Rechteeinräumung durch den Nutzer, Freistellung, Garantie für Inhalte des Kunden
Der Nutzer räumt Dashöfer an im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Inhaltenund Werken, beispielsweise Sprachaufnahmen, Texte, Logos, Fotos, Videos und Grafiken, eineinfaches, nicht-ausschließliches, ein zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränktes,örtlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte im Rahmen des Vertragszweckes zu nutzen,insbesondere sie auf beliebige Datenträger zu Vertragszwecken zu vervielfältigen, zu sendenund öffentlich zugänglich zu machen, sowie eventuell in den bereitgestellten Inhaltenenthaltene geschützte Marken-, Namens- und Titelrechte zur Erbringung der geschuldetenLeistungen zu verwenden.
Dashöfer ist berechtigt, die vom Nutzer verwendeten Werke und Inhalte für die Nutzung im Rahmen der App insoweit zu bearbeiten, als dies für eine ordnungsgemäße Auslieferung der Leistungen zweckmäßig ist, insbesondere Abmessungen zu verändern, Datenformate zu konvertieren oder Dateien angemessen zu komprimieren oder solche Bearbeitungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
Der Nutzer garantiert gegenüber Dashöfer, über die erforderlichen Nutzungsrechte an den unter Ziff. 5.1 und 5.2 lizenzierten Werken und Inhalten zu verfügen und für eine Rechtseinräumung gegenüber Dashöfer berechtigt zu sein.
Der Nutzer stellt Dashöfer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer vom Nutzerzu vertretenen Verletzung von Rechten durch die Verwendung urheberrechtlich geschützterWerke im Rahmen der Nutzung von Dashöfer Leistungen oder durch von ihm zu vertretenderechtswidrige Verwendung der App gegenüber Dashöfer geltend gemacht werden,einschließlich aller Ansprüche, die Dritte gegenüber Erfüllungsgehilfen von Dashöfer geltendmachen und von denen Dashöfer ihre Vertragspartner ihrerseits freigestellt hat. Dies beinhaltetinsbesondere alle Dashöfer in diesem Zusammenhang behördlich und/oder gerichtlichauferlegten Kosten, der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung und rechtskräftigfestgestellte Schadensersatzpflichten.
Dashöfer wird den Nutzer über geltend gemachte Ansprüche Dritter zu vom Nutzer zu verantwortende Inhalte informieren, sämtliche für die Verteidigung erforderlichen Informationen und Dokumente auf Anfrage zur Verfügung stellen, die Verteidigung entweder dem Nutzer überlassen oder sie im Einvernehmen mit diesem vornehmen und wird die geltend gemachten Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Nutzer weder unstreitig stellen noch anerkennen.
6. Lizenz, Zugang, Speicherdauer
Dashöfer räumt dem Nutzer ab dem Vertragsschluss zur Lizenzberechtigung (Erhalt der Rechnung) für die Laufzeit der erworbenen Lizenzberechtigung bzw. einer Anschlusslizenz das nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht (Lizenz) ein, die App zu nutzen. Die Beschränkungen zum Umfang der Nutzung (Anzahl der nutzbaren Brillen oder unterschiedlicher Mitnutzer, geografische Beschränkungen etc.) ergeben sich aus der erworbenen Lizenzberechtigung.
Der Nutzer erhält im Rahmen einer Single-User-Lizenz mit der Registrierung das Recht, die EasySpeech Services in Anspruch zu nehmen. Die Dauer der Inanspruchnahme der EasySpeech Services entspricht der Laufzeit der erworbenen Lizenzberechtigung bzw. der Anschlusslizenz. Die Lizenz kann weitere Beschränkungen enthalten (z.B. die Beschränkung der Audioauswertungszeit).
Der Zugang zu den gespeicherten Inhalten und Auswertungen ist nach Auslaufen odersonstiger Beendigung der Lizenz nicht mehr möglich. Dashöfer ist berechtigt, nach Ende derLizenz den Zugang zu schließen und nach Absendung einer Mitteilung an die angegebenenE-Mail-Adressen der betroffenen Nutzer hierzu verpflichtet, die im Account befindlichen Inhalte,insbesondere die Uploads und Auswertungen endgültig zu löschen. Dies betrifft im Fall derBeendigung einer Multi-User-Lizenz auch die Inhalte der weiteren Nutzer hierzu.
Die Möglichkeit vorzeitiger Löschungen, die aus anderen Rechtsgründen erfolgen, etwa bei der Verletzung von Rechten Dritter durch Inhalte, die der Nutzer eingestellt hat, bleibt unberührt. Dashöfer wird den Nutzer bei solchen Löschungen – soweit möglich – zuvor, ansonsten unverzüglich nach der Löschung benachrichtigen.
7. Haftung
Dashöfer haftet gegenüber dem Nutzer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Dashöfer bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.
Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziff. 7.2 ist auf den im Zeitpunkt der Einräumung des Rechtes nach Ziffer 6 typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Dashöfer entsprechend.
Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Dashöfer wird die personenbezogenen Daten der Nutzer sowie die eingestellten Inhalte und Auswertungen vertraulich behandeln. Sie werden Mitarbeitern und zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, wie dies für die Zwecke der Vertragserfüllung und der Verbesserung der Leistungen und Angebote notwendig ist.
Details zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergeben sich aus den Datenschutzbestimmungen.
Ausnahmen zur vertraulichen Behandlung ergeben sich nur für solche Informationen, (i) die öffentlich zugänglich sind, oder (ii) die von einem berechtigten Dritten offenbart wurden, oder (iii) die nach gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsakten von Behörden und/oder Gerichten offengelegt werden müssen, oder (iv) die solchen Personen offenbart werden, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, wenn die Offenbarung gegenüber diesen Personen berechtigten Interessen von Dashöfer dient.
Dashöfer ist zudem berechtigt, die vertraulichen Informationen im Rahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung zu offenbaren, soweit dies hierfür notwendig ist.
9. Vertragsdauer, Kündigung
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Dauer der Leistungserbringung durch Dashöfer gegenüber dem Nutzer.
Der Nutzer kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ohne Angabe von Gründen kündigen, mit der Folge, dass ihm insbesondere die mit diesen Nutzungsbedingungen gewährten Nutzungsrechte nicht mehr zustehen und Dashöfer den Account schließen und die Inhalte löschen kann, wie in Ziffer 6.3. geregelt.
Dashöfer kann die Bereitstellung ihrer Leistungen gegenüber einem Nutzer aus wichtigemGrund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigendenunter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens derjeweils anderen Partei, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung desVertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigungdes Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund für Dashöfer liegt insbesondere vor, wenn
1. der Nutzer vertragswidrig den Betrieb bzw. die Aufrechterhaltung des Services nicht nur unerheblich beeinträchtigt
2. der Nutzer den gestatteten Nutzungsumfang erheblich überschreitet, insbesondere die Nutzung der Anwendung unberechtigten Personen bzw. Dritten ermöglicht und/oder duldet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn
1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,
2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
Eine Erstattungspflicht von Dashöfer für nicht genutzte Lizenzzeiträume wird allein durch eine Kündigung nicht begründet. Eine eventuelle Erstattungspflicht und sonstige vertragliche Ansprüche zum Erwerb der Lizenzberechtigung und der hierzu gezahlten Vergütung bestehen und richten sich allein nach dem jeweils geltenden Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien, die den Vertrag zum Erwerb der Lizenzberechtigung abgeschlossen haben und den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
10. Sicherungsmaßnahmen
Bei Vorliegen von Umständen, die Dashöfer zu einer Kündigung berechtigen, kann Dashöfer die Zugangsberechtigung des Nutzers widerrufen und den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren.
Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann Dashöfer nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten. Ein ggf. bestehender Vergütungsanspruch von Dashöfer bleibt von vorstehenden Maßnahmen unberührt.
11. Änderungsvorbehalt
Dashöfer ist jederzeit berechtigt, Aufbau, Inhalte und Abläufe der Easyspeach Services undder EasySpeach App zu verändern und/oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllungder angebotenen Leistungen nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird und dieVereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen vonDashöfer dem Nutzer zumutbar ist. Dashöfer ist nach angemessener Ankündigung gem. Ziffer11.3. berechtigt, ihre Leistungen auch unter einem anderen Namen zu erbringen und hierzueine entsprechende andere Bezeichnung für die Leistungen sowie eine entsprechendeDomain zu wählen.
Dashöfer behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen an künftig veränderteBedingungen anzupassen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von Dashöfer fürden Nutzer zumutbar ist. Dies gilt bei Veränderungen oder für Ergänzungen vonLeistungsbestandteilen. Der Änderungsvorbehalt erstreckt sich auch auf solche Änderungen,die zwingend gesetzlich geboten sind oder zu denen Dashöfer durch behördliche odergerichtliche Vorgaben verpflichtet ist. Bei diesen Änderungen und Ergänzungen werden dieInteressen des Nutzers angemessen berücksichtigt
Im Fall einer Änderung erhält der Nutzer innerhalb einer im Hinblick auf Art und Umfang dergeplanten Änderungen und deren Folgen für den Nutzer (ggf. notwendige technische odergeschäftliche Anpassungen) angemessenen und verhältnismäßigen Frist vor der Umsetzungdie vorgeschlagenen Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt(Änderungsmitteilung). Die Frist (Änderungsfrist) beträgt mindestens 15 Tage. Die Frist, die fürden konkreten Änderungsfall gilt, teilt Dashöfer in der Änderungsmitteilung mit. DieseMindestfrist gilt in den Fällen, die zwingend eine kürzere Umsetzung erfordern (z.B. gesetzlichoder behördlich angeordnete Verpflichtungen) oder zur Abwehr einer unvorhergesehenen undunmittelbar drohenden Gefahr (z.B. Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen desDatenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken), nicht.
Der Nutzer hat das Recht, den Nutzungsvertrag mit Dashöfer gem. Ziffer 9 zu kündigen. Ziffer 9.6 gilt mit der Ergänzung, dass Ansprüche bei Kündigungen, die auf den ausgeübten Änderungsvorbehalt gestützt sind, dem Grunde nach nur erwachsen können, wenn die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Dashöfer für den Nutzer nicht zumutbar sind.
Der Nutzer kann auf die Einhaltung der Änderungsfrist durch eine schriftliche Erklärung oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung verzichten. Erfolgt keine bzw. keine fristgerechte Kündigung, so gelten die vorgeschlagenen Änderungen als durch den Nutzer angenommen. Dashöfer wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Änderungsfrist, das Kündigungsrecht des Nutzers und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl schließt ein, dass dem Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem der Staaten der EU oder der Schweiz der gewährte Schutz, der sich durch zwingende Bestimmungen des Rechts dieses Staates ergibt, nicht entzogen wird.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wirdals Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unterderen Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, derGeschäftssitz von Dashöfer vereinbart. Dashöfer ist in diesem Fall auch berechtigt, an jedemanderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstandbleibt von vorstehender Regelung unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.